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BERLIN (DAV) – Haus- und Grundstücksbesitzer, die den Sommer nutzen, um ihre Immobilie zu sanieren, sollten neben allen bau- und finanztechnischen Fragen auch die Verkehrssicherungspflichten bedenken.
BERLIN (DAV) – Bauen ist hochkomplex. Mängel können dabei nicht immer vermieden werden. Wer sie verursacht, der muss sie beheben. Dabei müssen bestimmte Formen und Fristen eingehalten werden. „Rügt der Auftraggeber vor Ablauf der Gewährleistungsfrist einen Mangel,
BERLIN (DAV) – Die HOAI regelt, dass die Ausführungsplanung der Fachingenieure für Haustechnik nur auf das Ergebnis der Ausschreibungsergebnisse fortzuschreiben ist (§ 53), und anders als § 33 gibt das Leistungsbild nicht vor,
BERLIN (DAV) – Wer ein schlüsselfertiges Haus vom Bauträger kauft, der muss dazu gemäß der geltenden Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) einen Zahlungsplan vereinbaren.
BERLIN (DAV) – Wer baut, der investiert viel Geld. Es ist sinnvoll, solche Investitionen abzusichern. „Allerdings dürfen öffentliche Auftraggeber dabei nicht übers Ziel hinausschießen“,
BERLIN (DAV) – „Investoren zieht es wieder in die Sachwerte“, konstatiert Baufachanwalt Dr. Peter Sohn, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht
BERLIN (DAV) – In einem Vertrag zwischen Bauträger und Bauherren zur Veräußerung eines Grundstücks und schlüsselfertiger Errichtung eines Einfamilienhauses ist stets ein Zahlungsplan gemäß § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) zu vereinbaren.
BERLIN (DAV) – Werkvertragsrecht oder Kaufrecht? Diese Frage beschäftigt zunehmend die Immobilienbranche, mit teilweise weitreichenden Folgen,
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